Auf dieser Seite möchten wir Ihnen schnelle und effiziente Antworten auf gängige Fragen und wertvolle Einblicke geben. Sie erhalten interessante und nützliche Hintergrundinformationen, die Ihr Verständnis und Wissen über die Palliativversorgung erweitern können.
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SAPV steht für Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. Es handelt sich um eine besondere Form der Betreuung für schwerstkranke und sterbende Menschen, die zu Hause oder in einer anderen vertrauten Umgebung stattfinden kann. Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der Patienten zu verbessern, Symptome zu lindern und umfassende Unterstützung für die Patienten und ihre Angehörigen zu bieten. Dies umfasst medizinische, pflegerische und psychosoziale Leistungen, die von einem spezialisierten Team aus Ärzten, Pflegekräften und weiteren Fachkräften erbracht werden.
Als palliative Therapie oder Palliativtherapie bezeichnet man eine medizinische Behandlung, die nicht auf die Heilung einer Erkrankung abzielt, sondern darauf, die Symptome zu lindern oder sonstige nachteilige Folgen zu reduzieren. „Palliativ“ bedeutet, dass der natürliche Krankheitsverlauf bestmöglich begleitet wird, die Lebensqualität und Selbstbestimmung des Patienten oberste Priorität haben.
Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf SAPV. Das sind z.B. Krebs- und Tumorpatienten, Menschen mit Lungenerkrankungen (COPD, Lungenfibrose etc.), Herz- und Niereninsuffizienz, Menschen mit neurologischen Erkrankungen (Multiple Sklerose, ALS, Demenz, nach einem Schlaganfall, Morbus Parkinson etc.).
Die SAPV ist eine Leistung der Krankenkassen! Jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch darauf! Dieser Anspruch besteht unabhängig von den Leistungen der Pflegeversicherung. Das bedeutet, dass kein Pflegegrad bestehen muss, um SAPV zu erhalten. Wenn bereits ein Pflegegrad besteht und Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden (Pflegegeld, Kombinations- oder Sachleistungen), werden diese uneingeschränkt weitergezahlt.
Private Krankenversicherungen übernehmen Kosten für das, was im Versicherungsvertrag steht. Insbesondere bei älteren PKV-Tarifen wird die palliative Versorgungen gar nicht genannt, da das Gesetz erst seit 2007 besteht. Private Versicherungen übernehmen die Kosten aber zumeist im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten für die SAPV werden von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 Prozent übernommen. Dafür ist eine durch den Hausarzt, den Onkologen oder Facharzt ausgestellte so genannte VO 63 erforderlich.
Es wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Diese kann jeder Haus- oder Facharzt und jedes Krankenhaus ausstellen.
Wenn Sie Hilfe brauchen oder das Gefühl haben in absehbarer Zeit Unterstützung zu benötigen, rufen Sie uns frühzeitig unter der 05033 309 30 30 an!
Wir beraten Sie gern und erklären Ihnen, was zu tun ist. Wir unterstützen Sie bei der Einholung einer SAPV-Verordnung und nehmen Kontakt mit Ihrem Haus- oder Facharzt auf. Auch stehen wir in engem Kontakt mit den Sozialdiensten der Krankenhäuser. Wenn sich Ihr Angehöriger aktuell stationär in einem Krankenhaus befindet, können Sie den Sozialdienst ansprechen und einen Kontakt herstellen.
Aufbau eines patientenbezogenen Netzwerkes, Übernahme des Fallmanagements und Koordination der Versorgung unter Einbeziehung aller Beteiligten, Behandlung belastender körperlicher und/ oder psychischer Symptome, wie Schmerzen, Angst und Unruhe, Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Wundversorgung etc., vorbeugende Maßnahmen für Krisensituationen, Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, 24 Stunden Erreichbarkeit, Begleitung des natürlichen Krankheitsverlaufes.
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